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Der französische Markt liegt für viele Unternehmen aus Baden und der Pfalz quasi vor der Haustür – und doch unterscheidet sich das Gesellschaftsrecht spürbar vom deutschen. Wer eine GmbH in Frankreich aufbauen möchte, landet schnell bei der SARL, dem Pendant zur deutschen GmbH. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie die Gründung abläuft, worauf Sie bei Rechtsform und Haftung achten sollten und wo die SARL im Detail von ihrem deutschen Vorbild abweicht.


Das Wichtigste in Kürze

  • Die Société à responsabilité limitée (SARL) wurde 1925 nach dem Vorbild der deutschen GmbH geschaffen und ist die naheliegende Rechtsform für eine GmbH in Frankreich.
  • Seit 2003 lässt sich eine SARL bereits mit einem Euro Stammkapital gründen – anders als die deutsche GmbH mit 25.000 Euro.
  • Die Gesellschafter haften nur in Höhe ihrer Einlage, das Privatvermögen bleibt geschützt.
  • Die Gründung übernehmen vor Ort in der Regel Rechtsanwälte, nicht Notare.
  • Eine Einpersonengesellschaft (EURL) ist ebenfalls möglich.

GmbH in Frankreich – So gründen Sie eine SARL in Frankreich

Beim Thema GmbH gründen in Frankreich führt der Weg zumeist über die SARL. Sie gilt als kostengünstig, bietet einen klaren Rechtsrahmen und eignet sich besonders als hundertprozentige Tochtergesellschaft eines deutschen Unternehmens. Für viele kleine und mittlere Betriebe ist sie der unkomplizierte Einstieg, um vor Ort präsent zu sein und gegenüber französischen Geschäftspartnern als einheimisches Unternehmen aufzutreten. Die eigentliche Gesellschaft entsteht dabei in mehreren, gut planbaren Schritten.


Der Gründungsablauf Schritt für Schritt

In der Praxis lässt sich der Weg zur eigenen Gesellschaft in fünf überschaubare Etappen gliedern. Vieles davon können Sie bereits von Deutschland aus vorbereiten, bevor es an die Eintragung vor Ort geht.

  1. Firma und Sitz festlegen: 
    Der Name kann frei gewählt werden, sollte aber keine bestehenden Marken verletzen. Für die Eintragung wird eine Geschäftsadresse im jeweiligen Registerbezirk benötigt.

  2. Satzung erstellen: 
    Die Statuten („statuts“) werden auf Französisch verfasst und regeln unter anderem Gesellschaftszweck, Kapital, Anteile und Geschäftsführung.

  3. Bankkonto eröffnen und Kapital einzahlen: 
    Bareinlagen müssen zunächst zu einem Fünftel eingezahlt werden, der Rest folgt binnen fünf Jahren nach Aufforderung.

  4. Geschäftsführer bestellen: 
    Der „gérant“ leitet das Unternehmen und vertritt es nach außen.

  5. Eintragung im Handelsregister (RCS): 
    Die Registrierung erfolgt heute meist digital über das INPI-Portal (Guichet Unique). Anschließend werden Steuer- und Sozialversicherungsnummern automatisch erteilt.

Ein Notar wird nur benötigt, wenn eine Immobilie als Sacheinlage eingebracht wird. Je nach Auslastung des Registergerichts dauert die Eintragung zwischen einem Tag und mehreren Wochen. Wer eine Gesellschaft im Nachbarland gründet, sollte außerdem die laufende Buchhaltung über einen „expert comptable“ einplanen, der Bilanz und Steuererklärungen erstellt. Diese Pflicht gilt unabhängig von der Größe des Betriebs.


Dies gilt es bei Rechtsform und Haftung zu beachten

Dies gilt es bei Rechtsform und Haftung zu beachten

Die Haftung ist bei der SARL auf die Kapitaleinlage beschränkt – Gläubiger können nicht auf das Privatvermögen der Gesellschafter zugreifen. Das macht diese Rechtsform gerade für den Markteintritt attraktiv, weil sich das unternehmerische Risiko von Anfang an klar eingrenzen lässt.


Haftung, Unterschiede zu Deutschland und die Wahl der Rechtsform

Der wichtigste Unterschied der GmbH in Frankreich zu Deutschland betrifft das Stammkapital: Während die deutsche GmbH 25.000 Euro verlangt, kommt die SARL ohne gesetzliches Mindestkapital aus. Ein realistisch bemessenes Kapital bleibt dennoch ratsam, weil es das Vertrauen von Banken und Geschäftspartnern stärkt. Weitere Punkte, die vom deutschen Recht abweichen:

  • Den Status des Prokuristen kennt das französische Recht nicht; der Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft stets unbeschränkt nach außen.
  • Ein Weisungsrecht der Gesellschafter gegenüber dem Geschäftsführer existiert nicht.
  • Geschäftsführer einer SARL kann ausschließlich eine natürliche Person sein.
  • Geschäftsanteile lassen sich nicht frei an Dritte übertragen – hierfür ist die Zustimmung der Mehrheit der Gesellschafter erforderlich.

Ebenso verdient der sozialversicherungsrechtliche Status Aufmerksamkeit: Hält der Geschäftsführer mehr als die Hälfte der Anteile, gilt er als Selbstständiger; bei einer Minderheits- oder paritätischen Beteiligung wird er wie ein Arbeitnehmer eingestuft. Dieser Punkt wirkt sich auf Beiträge und Absicherung aus und sollte schon bei der Verteilung der Anteile bedacht werden.

Bei der Rechtsform für eine GmbH in Frankreich haben Sie die Wahl: Die SARL ist die eher klassische, stärker gesetzlich geregelte Variante. Flexibler ist die SAS (vereinfachte Aktiengesellschaft), die inzwischen häufiger gegründet wird. Die SARL punktet bei einfachen Strukturen, Familienbetrieben oder Tochtergesellschaften, die SAS eher bei Joint Ventures, Mitarbeiterbeteiligungen oder einem geplanten späteren Verkauf. 

Wer von vornherein mehrere Partner an Bord holen oder Anteile später leichter veräußern möchte, fährt mit der SAS oft besser. Welche Variante am besten passt, hängt damit immer vom Einzelfall ab.


Mit der richtigen Rechtsform sicher nach Frankreich

Eine GmbH in Frankreich in Form der SARL ist schnell, kostengünstig und haftungssicher gegründet – vorausgesetzt, die Besonderheiten des französischen Rechts werden von Beginn an mitgedacht. 

Als deutsch-französische Anwaltskanzlei in Sinzheim bei Baden-Baden begleite ich kleine und mittlere Unternehmen aus der Region bei genau dieser Entscheidung: von der Wahl der passenden Rechtsform über die Satzung bis zur Eintragung. Mein Schwerpunkt im Arbeits- und Wirtschaftsrecht sowie die Beratung im deutsch-französischen Kontext – auf Wunsch auch in französischer Sprache – sorgen dafür, dass Ihr Schritt über die Grenze rechtssicher gelingt. Mit kurzen Wegen, persönlicher Betreuung und langjähriger Erfahrung im deutsch-französischen Arbeits- und Wirtschaftsrecht stehe ich Ihnen dabei als verlässlicher Partner zur Seite.

Kontaktieren Sie mich, wenn Sie Ihr Vorhaben im Nachbarland auf ein solides Fundament stellen möchten.


FAQs

Was kostet die Gründung einer GmbH in Frankreich?

Neben dem frei wählbaren Stammkapital (ab einem Euro) fallen Kosten für die Amtsblatt-Anzeige, die Handelsregistergebühr sowie die anwaltliche Begleitung an. In der Praxis bewegt sich der Gesamtaufwand fast immer im niedrigen vierstelligen Bereich.

Brauche ich für eine GmbH in Frankreich einen Notar?

Nein. Die Gründung läuft über Rechtsanwälte. Ein Notar ist nur erforderlich, wenn eine Immobilie als Sacheinlage eingebracht wird.

Worin liegt der größte Unterschied zur deutschen GmbH?

Vor allem im Stammkapital: Frankreich verlangt kein Mindestkapital, Deutschland 25.000 Euro. Zudem entfallen der Notarzwang bei der Gründung und der Status des Prokuristen.

Kann ich eine GmbH in Frankreich allein gründen?

Ja. Als Einpersonengesellschaft heißt sie EURL und funktioniert nach denselben Grundsätzen wie die SARL.