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Beim Einbau von Photovoltaikanlagen gibt es immer wieder technische Probleme. Viele Hauseigentümer müssen bereits nach kurzer Zeit oftmals feststellen, dass ihre Anlage entweder nur leistungsreduziert arbeitet oder dass durch Montagefehler, die im schlimmsten Fall eine Brandgefahr des Speichers und damit gravierende Mängel darstellen, ein ständiges Risiko des Betriebs beinhaltet. Zahlreiche Urteile von Gerichten haben Händler bereits deswegen oft dazu verpflichtet, ihre Geräte abzubauen und den Kaufpreis zu erstatten. Wann aber sind zum Beispiel Reduzierungen von Entlade- und Ladeleistung als einen erheblichen Sachmangel zu qualifizieren? Das Landgericht Münster zum Beispiel (AZ: 212 O 68/23) sah etwa einen Händler in der Pflicht zum vollständigen Rückbau einer Anlage, wenn diese lediglich eine Leistung von 70% der vertraglich vereinbarten Leistung erbringt.

Verminderte Lade- und Entladezeiten als Mangel einer PV-Anlage.

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